Außerklinische Intensivpflege – Wann erfolgt die Verordnung?

Startseite > Blog

außerklinische Intensivpflege

Die Verordnung der außerklinischen Intensivpflege (AKI) ist an klare medizinische Kriterien und ein strukturiertes Verfahren gebunden. Sie erfolgt nur durch besonders qualifizierte Ärzt:innen, die die Versorgung koordinieren und einen Behandlungsplan erstellen. In diesem Beitrag erfährst du, in welchen Situationen AKI verordnet wird, welche Nachweise erforderlich sind und wie der Weg von der Erstverordnung bis zur Genehmigung durch die Krankenkasse typischerweise verläuft – inklusive Muster 62B/62C, Rolle des Medizinischen Dienstes und typischer Indikationen wie Beatmungspflicht oder Tracheostoma. G-BA+1

 

Pflegekraft leitet Gymnastikstunde mit Senior:innen im Pflegeheim
Ärztin untersucht Seniorin bei einem Hausbesuch im Wohnzimmer

Medizinische Ausgangslagen – typische Indikationen

  • (Nicht-)invasive Beatmungspflicht, z. B. bei neuromuskulären Erkrankungen

  • Tracheostoma mit regelmäßigem Atemwegsmanagement

  • Kontinuierliches Monitoring/Notfallbereitschaft (z. B. bei Krampfneigung, respiratorischer Instabilität)

  • Komplexe Behandlungspflege nach Klinikentlassung (z. B. Langzeit-Weaning)

Diese Konstellationen begründen i. d. R. einen „besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege“ – die Voraussetzung des § 37c SGB V. Gesetze im Internet

Vertiefung: [Was ist außerklinische Intensivpflege?]

 

Wer darf verordnen – und warum ist das wichtig?

AKI darf nur von besonders qualifizierten Ärzt:innen verordnet werden. Sie tragen außerdem die Koordination der medizinischen Behandlung, um Unter- und Fehlversorgung zu vermeiden. Dies regelt die AKI-Richtlinie des G-BA. G-BA
Beispiele: Hausärzt:innen mit entsprechender Qualifikation, Fachärzt:innen (z. B. Pneumologie, Neurologie) oder Klinikärzt:innen im Entlassmanagement. (Hintergrund IPReG) BMG

 

Ablauf der Verordnung – Schritt für Schritt

  1. Erstbeurteilung & Indikationsstellung durch qualifizierte Ärzt:innen

  2. Verordnung auf Muster 62B + Behandlungsplan (62C) with relevanten Diagnosen, Status, Leistungsumfang, Zielsetzung. KBV+1

  3. Einreichung bei der Krankenkasse, ggf. MD-Prüfung der Leistungsvoraussetzungen. KBV

  4. Genehmigung und Auswahl des geeigneten Leistungserbringers (z. B. AKI-Pflegedienst/Intensiv-WG).

Regelmäßige Verlaufs-/Qualitätskontrollen nach AKI-Richtlinie (ärztliche Koordination, Zielüberprüfung). G-BA

 

Wann AKI nicht angezeigt ist

  • Wenn punktuelle Behandlungspflege ohne kontinuierliche Überwachung genügt → häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V)

  • Wenn die Versorgung nur rehabilitativ/pflegegradbezogen ist → Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI), ggf. ergänzend zur Behandlungspflege

Wenn notwendige Sicherheits-/Qualitätsanforderungen am Leistungsort nicht erfüllt werden können (ärztlich zu bewerten, AKI-RL)

 

Häufige Praxisfälle

  • Post-Akut nach Intensivstation/Weaning: Fortführung der Beatmungspflege im häuslichen Setting

  • Chronische neuromuskuläre Erkrankungen: schleichende Verschlechterung → Indikationsprüfung, ggf. AKI-Start

Pädiatrische AKI: spezielle Anforderungen an Umfeld, Technik und Schulung

 

FAQ – Verordnung von AKI

Wann wird AKI verordnet?
Bei besonders hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege (z. B. Beatmung, Tracheostoma) – außerhalb der Klinik. Gesetze im Internet

Wer verordnet?
Nur besonders qualifizierte Ärzt:innen nach AKI-Richtlinie; Koordination eingeschlossen. G-BA

Welche Formulare?
Muster 62B (Verordnung) + 62C (Behandlungsplan). KBV

Prüft die Krankenkasse?
Ja, häufig mit Einschaltung des Medizinischen Dienstes (MD). KBV

Gilt das auch für Kinder?
Ja – die Indikationsprüfung erfolgt individuell, inkl. Umfeld- und Sicherheitsbewertung (AKI-RL). G-BA

Was ist, wenn die Verordnung abgelehnt wird?
Widerspruch/Begründung mit ärztlicher Stellungnahme; ggf. Zweitmeinung einholen.

 

Quellen & Rechtliches

  • § 37c SGB V – Außerklinische Intensivpflege. Gesetze im Internet

  • G-BA: AKI-Richtlinie (Qualifikation, Koordination, Leistungsinhalte). G-BA+1

  • KBV/KVen zu Muster 62B/62C und Verfahren/MD. KBV+2KVBW+2

  • BMG/IPReG – rechtlicher Hintergrund. BMG

Disclaimer: Keine Rechts-/Medizinberatung; individuelle Prüfung erforderlich.