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Die Verordnung der außerklinischen Intensivpflege (AKI) ist an klare medizinische Kriterien und ein strukturiertes Verfahren gebunden. Sie erfolgt nur durch besonders qualifizierte Ärzt:innen, die die Versorgung koordinieren und einen Behandlungsplan erstellen. In diesem Beitrag erfährst du, in welchen Situationen AKI verordnet wird, welche Nachweise erforderlich sind und wie der Weg von der Erstverordnung bis zur Genehmigung durch die Krankenkasse typischerweise verläuft – inklusive Muster 62B/62C, Rolle des Medizinischen Dienstes und typischer Indikationen wie Beatmungspflicht oder Tracheostoma. G-BA+1
Diese Konstellationen begründen i. d. R. einen „besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege“ – die Voraussetzung des § 37c SGB V. Gesetze im Internet
Vertiefung: [Was ist außerklinische Intensivpflege?]
AKI darf nur von besonders qualifizierten Ärzt:innen verordnet werden. Sie tragen außerdem die Koordination der medizinischen Behandlung, um Unter- und Fehlversorgung zu vermeiden. Dies regelt die AKI-Richtlinie des G-BA. G-BA
Beispiele: Hausärzt:innen mit entsprechender Qualifikation, Fachärzt:innen (z. B. Pneumologie, Neurologie) oder Klinikärzt:innen im Entlassmanagement. (Hintergrund IPReG) BMG
Regelmäßige Verlaufs-/Qualitätskontrollen nach AKI-Richtlinie (ärztliche Koordination, Zielüberprüfung). G-BA
Wenn notwendige Sicherheits-/Qualitätsanforderungen am Leistungsort nicht erfüllt werden können (ärztlich zu bewerten, AKI-RL)
Pädiatrische AKI: spezielle Anforderungen an Umfeld, Technik und Schulung
Wann wird AKI verordnet?
Bei besonders hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege (z. B. Beatmung, Tracheostoma) – außerhalb der Klinik. Gesetze im Internet
Wer verordnet?
Nur besonders qualifizierte Ärzt:innen nach AKI-Richtlinie; Koordination eingeschlossen. G-BA
Welche Formulare?
Muster 62B (Verordnung) + 62C (Behandlungsplan). KBV
Prüft die Krankenkasse?
Ja, häufig mit Einschaltung des Medizinischen Dienstes (MD). KBV
Gilt das auch für Kinder?
Ja – die Indikationsprüfung erfolgt individuell, inkl. Umfeld- und Sicherheitsbewertung (AKI-RL). G-BA
Was ist, wenn die Verordnung abgelehnt wird?
Widerspruch/Begründung mit ärztlicher Stellungnahme; ggf. Zweitmeinung einholen.
Disclaimer: Keine Rechts-/Medizinberatung; individuelle Prüfung erforderlich.
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