Startseite > Blog
Die außerklinische Intensivpflege (AKI) ist eine sehr aufwendige und kostenintensive Form der Versorgung. Beatmungsgeräte, rund-um-die-Uhr-Pflegefachkräfte und ärztliche Koordination verursachen hohe Ausgaben. Umso wichtiger ist die Frage: Wer übernimmt diese Kosten? In diesem Beitrag erfährst du, welche Träger zuständig sind, wie die Kostenübernahme beantragt wird und welche Unterschiede es zwischen Kranken- und Pflegeversicherung gibt.
Die Kosten für die außerklinische Intensivpflege werden in der Regel von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen, wenn die Leistung ärztlich verordnet und die medizinische Notwendigkeit bestätigt ist.
👉 Weiterführend: Was ist Voraussetzung für eine außerklinische Intensivpflege?
Die Leistung ist in § 37c SGB V geregelt. Dort heißt es, dass Versicherte Anspruch auf außerklinische Intensivpflege haben, sofern sie besonders hohe Behandlungspflege benötigen und die Versorgung außerhalb des Krankenhauses möglich ist.
👉 Vertiefung: Was ist außerklinische Intensivpflege?
Nach Eingang der ärztlichen Verordnung prüft die Krankenkasse oft durch den Medizinischen Dienst, ob:
👉 Mehr dazu: Wer hat Anspruch auf häusliche Intensivpflege?
Zuzahlungen für Versicherte
Wer übernimmt die Kosten für die außerklinische Intensivpflege?
Die gesetzliche oder private Krankenkasse.
Muss ein Pflegegrad vorliegen?
Nein, aber die Leistungen der Pflegeversicherung können zusätzlich beansprucht werden.
Welche Kosten übernimmt die Pflegeversicherung?
Nur die Grundpflege und Betreuung, nicht die intensivmedizinische Behandlungspflege.
Gibt es Zuzahlungen?
Ja, in der GKV gilt eine gesetzliche Zuzahlung, die aber gedeckelt ist.
Wer entscheidet über die Kostenübernahme?
Die Krankenkasse nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst.