Wer trägt die Kosten für die außerklinische Intensivpflege?

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Die außerklinische Intensivpflege (AKI) ist eine sehr aufwendige und kostenintensive Form der Versorgung. Beatmungsgeräte, rund-um-die-Uhr-Pflegefachkräfte und ärztliche Koordination verursachen hohe Ausgaben. Umso wichtiger ist die Frage: Wer übernimmt diese Kosten? In diesem Beitrag erfährst du, welche Träger zuständig sind, wie die Kostenübernahme beantragt wird und welche Unterschiede es zwischen Kranken- und Pflegeversicherung gibt.

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Grundsatz – Zuständig ist die Krankenkasse

Die Kosten für die außerklinische Intensivpflege werden in der Regel von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen, wenn die Leistung ärztlich verordnet und die medizinische Notwendigkeit bestätigt ist.

👉 Weiterführend: Was ist Voraussetzung für eine außerklinische Intensivpflege?

Rechtsgrundlage

Die Leistung ist in § 37c SGB V geregelt. Dort heißt es, dass Versicherte Anspruch auf außerklinische Intensivpflege haben, sofern sie besonders hohe Behandlungspflege benötigen und die Versorgung außerhalb des Krankenhauses möglich ist.

👉 Vertiefung: Was ist außerklinische Intensivpflege?

Rolle des Medizinischen Dienstes (MD)

Nach Eingang der ärztlichen Verordnung prüft die Krankenkasse oft durch den Medizinischen Dienst, ob:

  • die Voraussetzungen erfüllt sind
  • die Pflege tatsächlich außerklinisch möglich ist
  • der Umfang der beantragten Leistungen gerechtfertigt ist

Abgrenzung – Pflegeversicherung vs. Krankenkasse

  • Krankenkasse (§ 37c SGB V): übernimmt die medizinisch notwendige Intensivpflege
  • Pflegeversicherung (SGB XI): trägt Leistungen der Grundpflege und Betreuung (z. B. Waschen, Essen reichen)
  • Häufig werden beide Leistungen kombiniert, da AKI medizinische UND pflegerische Aspekte umfasst

👉 Mehr dazu: Wer hat Anspruch auf häusliche Intensivpflege?

Zuzahlungen für Versicherte

  • Gesetzlich Versicherte zahlen ggf. gesetzliche Eigenanteile (max. 10 € pro Verordnung, begrenzt auf 28 Tage pro Jahr)
  • Private Versicherte sollten ihre Vertragsbedingungen prüfen, da Eigenbeteiligungen variieren können

FAQ – Kostenübernahme AKI

Wer übernimmt die Kosten für die außerklinische Intensivpflege?
Die gesetzliche oder private Krankenkasse.

Muss ein Pflegegrad vorliegen?
Nein, aber die Leistungen der Pflegeversicherung können zusätzlich beansprucht werden.

Welche Kosten übernimmt die Pflegeversicherung?
Nur die Grundpflege und Betreuung, nicht die intensivmedizinische Behandlungspflege.

Gibt es Zuzahlungen?
Ja, in der GKV gilt eine gesetzliche Zuzahlung, die aber gedeckelt ist.

Wer entscheidet über die Kostenübernahme?
Die Krankenkasse nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst.

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